Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrten

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart bei Alkoholfahrten: Wer volltrunken Auto fährt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Die Karlsruher Richter stärkten damit erneut die Interessen von Versicherern.

Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.

Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die BGH-Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Aktenzeichen: IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt.

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