Junger Luxus-Gebrauchtwagen darf nicht übel riechen

Saarbrücken (dpa/tmn) - Vor allem in älteren Autos kann sich nach längerer Zeit ein unangenehmer Geruch entwickeln. Wenn aber ein fast neuer Luxus-Gebrauchtwagen im Innenraum übel riecht, muss der Käufer diesen Mangel nicht hinnehmen.

Lässt sich der störende Geruch in einem fast neuen Luxus-Gebrauchtwagen auch durch mehrere Nachbesserungen nicht beseitigen, kann der Käufer das Auto zurückgeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Fall, auf den der ADAC hinweist (Az.: 1 U 475/11-141).

Bei dem Rechtsstreit ging es um eine 120 000 Euro teure Limousine mit einer Laufleistung von weniger als 800 Kilometern. Die Klägerin hatte das Auto wenige Monate nach der Erstzulassung gekauft. Nach längerem Abstellen roch das Fahrzeug aber so intensiv nach Gummi, dass den Insassen auf der Rückbank schlecht wurde. Aus Sicht des Gerichts stellte der abnormale Geruch einen Sachmangel dar. Der Käufer eines derart hochwertigen Wagens müsse eine solche Belästigung nicht hinnehmen. Die Rückgabe sei rechtens.

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