Glatteisunfall: Nur säumige Gemeinden müssen zahlen

Hamm (dpa/tmn) - Wer auf einer öffentlichen Straße auf Glatteis ausrutscht und sich verletzt, hat nicht unbedingt Anspruch auf Schadenersatz. Solange Gemeinden der allgemeinen Streupflicht bei Glätte nachweislich nachgekommen sind, gehen Kläger leer aus.

Die Pflicht räumt den Kommunen je nach Größe einen gewissen Zeitraum ein, die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Vor dem Oberlandesgericht Hamm scheiterte ein Mann, der am Vormittag auf einem Fußgängerüberweg in Essen gestürzt war, mit seiner Forderung nach 240 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Auf das Urteil (Aktenzeichen: I-9 U 113/10) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin.

Sobald es auf den Straßen glatt geworden ist, müsse einer Kommune angemessen viel Zeit für das Organisieren des Streueinsatzes gegeben werden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Stadt Essen habe in dem Fall die Glättegefahr zügig erkannt und rechtzeitig Streualarm für den Unfallbereich ausgelöst. Der Winterdienst habe rund fünf Stunden fürs Räumen des gesamten Stadtgebiets gebraucht.

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