Gericht: Auch schmaler Radweg muss benutzt werden

München (dpa) - Radfahren in der Innenstadt kann ein Abenteuer sein - vor allem, wenn die Radwege in schlechtem Zustand sind. Auf die Straße ausweichen dürfen die Radler dennoch nicht ohne weiteres, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) urteilte.

Der Radweg müsse im Ausnahmefall sogar dann benutzt werden, wenn er nicht den Mindestanforderungen entspreche, heißt es in der Entscheidung. Die Revision wurde nicht zugelassen. In dem Urteil ging es um einen Radweg in München. Ein Radler hatte sich beschwert, dass er mit einer Breite von 0,72 und 1,29 Metern viel zu schmal sei. Es seien mindestens 1,50 Meter vorgeschrieben. Der Kläger wollte deshalb auf die Straße ausweichen. Die Richter lehnten sein Ansinnen ab. Die Verkehrslage an dieser Stelle sei ohnehin schon sehr gefährlich. Radler auf der Straße verschärften die Situation. Dem Radfahrer sei es deshalb zuzumuten, auf dem Radweg zu fahren, auch wenn dieser nicht ohne weiteres ausgebaut werden könne.

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