Geborgtes Auto aus EU-Ausland muss nicht sofort umgemeldet werden

Hamburg (dpa/tmn) - Leihen sich Autofahrer im EU-Ausland einen Wagen, um damit in Deutschland zu fahren, muss dieser erst umgemeldet werden, wenn er regelmäßig gefahren wird. Allerdings ist die Regelmäßigkeit nicht rechtssicher definiert und meist schwer nachweisbar.

Leihen sich Autofahrer in Deutschland von Verwandten oder Freunden im EU-Ausland einen Wagen, um damit hierzulande zu fahren, müssen sie ihn nicht sofort ummelden. „Das Gesetz erlaubt die vorübergehende Nutzung mit Zulassung im Ausland - also bis zu einem Jahr“, erklärt die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen mit Verweis auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). „Sobald jedoch Fahrten mit dem Auto regelmäßig in Deutschland beginnen, muss es hier angemeldet werden. Aber diese Regelmäßigkeit ist nicht rechtssicher definiert und vor Gericht zumindest bei privat genutzten Pkw schwer nachweisbar“, so die Juristin.

Wichtig ist, dass Fahrzeugnutzer einen Versicherungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Landes mitführen, in dem der Wagen angemeldet ist, betont Mielchen. Außerdem müsse das Auto verkehrssicher sein.

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