Ersatzmietwagen nach Unfall darf nicht zu teuer sein

Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat eventuell Anspruch auf einen Mietwagen. Allzu teuer darf das Ersatzfahrzeug aber nicht sein.

Ein Ersatzwagen nach einem Unfall darf nicht unangemessen teuer sein. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 12 U 221/10) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Geschädigte müsse mehrere Mietwagenangebote vergleichen. Die Versicherung des Unfallgegners könne die Übernahme unangemessen hoher Kosten verweigern.

In dem Fall hatte die Klägerin nach einem Unfall ein Auto für mehr als 3000 Euro gemietet. Die Versicherung ersetzte aber nur einen Teil der Kosten: Bei anderen Mietwagenanbietern sei der Preis mit rund 900 Euro deutlich niedriger gewesen. Das Gericht gab der Versicherung Recht und lehnte den Hinweis der Klägerin auf einen Mietpreisspiegel ab: Dieser reiche als Beweis für die Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht aus.

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