Bei Totalschaden Tankinhalt im Gutachten berücksichtigen

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer mit einem vollgetankten Auto in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Kraftstoff im Gutachten als Schadensposition erfassen lassen. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin.

Bei Totalschaden Tankinhalt im Gutachten berücksichtigen
Foto: dpa

Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Totalschaden handelt. Bei einem Tankvolumen von 100 Litern kann dies laut ACE einen Betrag von 130 bis 140 Euro ausmachen.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Solingen (Az.: 12 C 638/12) entschieden, dass das nach einem Totalschaden im Tank des zerstörten Fahrzeugs verbleibende Benzin einen ersatzfähigen Schaden darstelle.

Allerdings ist die Frage juristisch nicht eindeutig geklärt. Denn eine andere Rechtsauffassung ist, dass der verbliebene Kraftstoff als Bestandteil des Fahrzeugs und im Gutachten bereits erfasst ist. Geschädigte sollte im Zweifel einen Blick in das Gutachten werfen.

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