Bei hartnäckigen Startproblemen Auto reklamieren

Hamburg (dpa/tmn) - Fünf Sekunden - so lange darf ein Auto maximal brauchen, um anzuspringen. Dauert es länger, ist das als Mangel zu bewerten. Und sind die Startprobleme auch nach mehrmaliger Reparatur noch da, kann der Käufer den Wagen sogar zurückgeben.

Braucht ein Fahrzeug länger als fünf Sekunden, um anzuspringen, liegt ein Mangel vor. Wird bei einem Gebrauchtwagen viermal erfolglos versucht, den Fehler zu beseitigen, darf der Käufer das Auto zurückgeben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 319 O 75/09) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem Fall hatte ein Mann einen Gebrauchten für 25 000 Euro gekauft. Weil es beim Kaltstart regelmäßig zu einer Startverzögerung von mehr als fünf Sekunden kam, brachte er das Auto innerhalb von elf Monaten insgesamt viermal zur Nachbesserung in die Werkstatt. Die Reparaturversuche blieben allerdings erfolglos. Als der Mann den Kauf rückgängig machen wollte und sich der Verkäufer weigerte, klagte der Käufer - und gewann den Prozess.

In solch einem Fall dürfe der Kunde ein Auto fristlos reklamieren, entschied das Gericht. Einziger Wermutstropfen für den Kläger: Da er gut 27 000 Kilometer mit dem Wagen gefahren ist, durfte der Händler wegen des Gebrauchsvorteils rund 3000 Euro vom einstigen Kaufpreis abziehen.

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