Bei Baustellensicherung auch an Kleinstwagen denken

Saarbrücken (dpa/tmn) - Wasserschläuche können im Verkehrsgeschehen eine echte Behinderung darstellen - zum Beispiel für Smarts. Beim Verlegen solcher Schläuche sollten Bauunternehmer auch an die kleinsten Autos denken.

Bei Baustellensicherung auch an Kleinstwagen denken
Foto: dpa

Im Bereich von Baustellen müssen die Straßen auch für die kleinsten Autos sicher sein. Ein Wasserschlauch darf jedenfalls nicht einfach ohne weitere Absicherung über die Straße verlegt werden: Für Kleinstwagen wie einen Smart kann dieser schließlich schon ein unüberwindbares Hindernis sein, wie sich in einem vor dem Saarländischen Oberlandesgericht verhandelten Fall zeigte (Az.: 4 U 118/13), auf den der ADAC hinweist.

Hier hatte ein Smart-Fahrer einen Bauunternehmer erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Er war beim Überfahren der Wasserzuführung zu einer Baustelle trotz stark verlangsamtem Tempos hängengeblieben - der Schlauch schlug nach oben und demolierte die Frontschürze des kleinen Autos. Den Schaden bekam der Kläger vollständig ersetzt.

Der Bauunternehmer war der Ansicht, mit einem Warnschild neben dem Schlauch der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen zu sein. Das sahen die Richter anders: Der Schlauch hätte mit einer Abdeckung versehen werden müssen, um das gefahrlose Überfahren zu ermöglichen, oder Hilfspersonen hätten den Fahrzeugverkehr davon abhalten müssen.

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