Urteil OberlandesgerichtRadler müssen auf Radweg mit Hindernissen rechnen
Hamm (dpa/tmn) - Auf Radwegen müssen Radler mit Hindernissen sowie Schäden rechnen und ihre Fahrweise an die Gegebenheiten anpassen. Wer etwa wegen gut sichtbarer Bahnschienen in der Straße stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.