Alle Verkehrs-Recht-Artikel vom 06. Januar 2017
Wartelinie vor der Ampel ändert nichts an der Vorfahrt
Wartelinie vor der Ampel ändert nichts an der Vorfahrt

UrteilWartelinie vor der Ampel ändert nichts an der Vorfahrt

Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wartelinien vor einer Ampel empfehlen Autofahrern lediglich, hier zu warten. Sie ändern dagegen nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil etwa ein Auto zwischen dieser Linie und der Ampel auf die Straße fährt, haftet der Einbiegende.