UrteilWartelinie vor der Ampel ändert nichts an der Vorfahrt
Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wartelinien vor einer Ampel empfehlen Autofahrern lediglich, hier zu warten. Sie ändern dagegen nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil etwa ein Auto zwischen dieser Linie und der Ampel auf die Straße fährt, haftet der Einbiegende.