Bei Jahreswagen auf Gewerbenutzung hinweisen
Bei Jahreswagen auf Gewerbenutzung hinweisen
Oldenburg/Berlin (dpa/tmn) - Käufer von sogenannten Jahreswagen müssen darüber aufgeklärt werden, ob ein Fahrzeug zuvor gewerblich genutzt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschieden (Aktenzeichen: 1 U 75/10).