Alle Verkehrs-Recht-Artikel vom 19. November 2010
Radwegpflicht nur bei größeren Gefahren

Radwegpflicht nur bei größeren Gefahren

Leipzig (dpa) - Mehr freie Fahrt für Radler: Behörden dürfen eine Pflicht zum Benutzen der Radwege nur dann anordnen, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 42.09).