Radwegpflicht nur bei größeren Gefahren
Radwegpflicht nur bei größeren Gefahren
Leipzig (dpa) - Mehr freie Fahrt für Radler: Behörden dürfen eine Pflicht zum Benutzen der Radwege nur dann anordnen, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 42.09).