Amtsgericht: „Korinthenkackerei“ ist keine Beleidigung

Emmendingen (dpa) - Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden. So hat es ein Amtsgericht entschieden.

Amtsgericht: „Korinthenkackerei“ ist keine Beleidigung
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Ein Richter des Amtsgerichts Emmendingen bestätigte am Dienstag (12. August) einen Bericht der „Badischen Zeitung“ zu einem Fall, in dem ein Vollzugsbeamter als „Korinthenkacker“ beschimpft worden sein soll.

Der Beamte erhob deswegen eine Anzeige gegen den pensionierten Arzt, und die Staatsanwaltschaft ließ es zur Anklage kommen. In dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass er lediglich von „Korinthenkackerei“ gesprochen habe - ihm sei es nur um das Verhalten des Beamten und nicht um dessen Person gegangen. Dem folgte der Richter und sprach den Angeklagten frei - die strittige Äußerung sei „im Gesamtzusammenhang unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht als Beleidigung zu werten“.

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