Am Zebrastreifen lieber vom Rad absteigen

Stuttgart/München (dpa) - Fahrradradfahrer steigen besser von ihrem Rad ab, wenn sie einen Zebrastreifen überqueren wollen. Denn die Autos müssen streng genommen nicht für die Radler anhalten.

Radfahrer dürften zwar über den Fußgängerüberweg fahren, hätten aber nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger, erklärt Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp vom Autoclub Europa (ACE) in Stuttgart. Autos müssten streng genommen nicht für die Radler anhalten. In der Straßenverkehrsordnung sei das nicht explizit geregelt. „Wer sein Rad schiebt, geht auf Nummer sicher.“

Das Landgericht Frankenthal in der Pfalz (Aktenzeichen: 2 S 193/10) zum Beispiel gab einer Radfahrerin eine 50-prozentige Mitschuld an dem Zusammenstoß mit einem Auto, weil sie ganz plötzlich auf den Zebrastreifen übergewechselt hatte. Wer mit dem Rad über die Straße fahren will, müsse immer warten, bis sie frei ist.

Viele wissen das allerdings nicht: Laut einer aktuellen Umfrage des Portals Autoscout 24 in München glauben sechs von zehn Autofahrern in Deutschland (61 Prozent), dass es ihre Pflicht sei, für Radfahrer am Zebrastreifen zu halten.

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