Gesetz der Straße : Urteil: Wer haftet bei einem Unfall in der Baustelle?
München In mehrspurigen Baustellenbereichen sind höchste Konzentration, angepasstes Tempo und mehr Abstand gefragt - auch zum Nebenmann.
Wer in einer Autobahnbaustelle auf die nebenliegende Fahrspur gerät, muss bei einem Unfall haften - aber womöglich nicht allein. Den Unfallgegner trifft etwa dann eine Mitschuld, wenn sein Fahrzeug die für seine Spur geltende Maximalbreite überschreitet. Das zeigt ein Urteil (Az.: 4 O 101/20) des Landgerichts Hagen, auf das der ADAC hinweist.
In dem Fall rollte ein Lkw in einem Baustellenbereich auf der rechten Spur. Daneben, auf der linken Spur, fuhr ein SUV. Dann geriet der Lastwagen rund zehn Zentimeter weit in die Fahrspur des SUVs hinein, woraufhin es zu einer sogenannten Streifkollision kam.
SUV-Fahrer will vollen Schadenersatz
Der SUV-Fahrer verlangte daraufhin vollen Schadenersatz von der Lkw-Versicherung. Diese wollte aber nur die Hälfte begleichen. Das kam für den SUV-Fahrer nicht in Frage. Er war der Ansicht, dass ihm der volle Schadenersatz zusteht: Er trage keine Schuld am Unfall, da der Lkw in seine Spur gefahren ist und so den Unfall allein verschuldet hätte.