Autofahren im Winter Sommerreifen bei Schnee und Eis: Bußgeld und Punkte drohen

Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland entscheiden die tatsächlichen Straßenverhältnisse, ob Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Es gibt keinen Stichtag und die Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ hat keine juristische Bedeutung.

Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

Wer bei Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiere ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dadurch zu Behinderung oder gar Unfällen, falle die Strafe höher aus.

Dem falsch bereiften Fahrer könne auch eine Mitschuld am Unfall attestiert werden, egal ob er Verursacher oder Geschädigter ist. Dann bezahle unter Umständen auch die Versicherung nicht mehr den ganzen Schaden.

Als Winterreifen gelten laut Anwaltauskunft Reifen, die ein M+S-Symbol und/oder Bergpiktogramm beziehungsweise Schneeflockensymbol tragen. Eine Winterreifenpflicht für Anhänger bestehe allerdings nicht.

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