Streit vor Gericht : Kollision mit Kübel - wer haftet in verkehrsberuhigter Zone?
Koblenz Manchmal werden in verkehrsberuhigten Zonen auch Hindernisse wie etwa Blumenkübel aufgestellt, um den Verkehr einzubremsen. Muss die Stadt zahlen, wenn man dagegen fährt?
Eine Stadt muss die Verkehrswege sicher halten. Allerdings kann sie in einer verkehrsberuhigten Zone durchaus etwa Blumenkübel aufstellen. Wer dann dagegen fährt, muss den Schaden selbst zahlen - auch wenn die Kübel im Dunkeln nicht gekennzeichnet oder beleuchtet sind. Das zeigt zumindest ein Urteil (Az: 5 O 187/21) des Landgerichts Koblenz, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Ein Mann besuchte mit dem Auto seine Tochter, die in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnte. Dort gab es besagte Blumenkübel, die die Straße begrenzten. An einem Winterabend hatte er einen Kübel übersehen und fuhr dagegen. Wegen des Schadens am Auto in Höhe von rund 1340 Euro wollte er die Stadt verklagen.
Kläger: Die Kübel waren nicht ausreichend gekennzeichnet
Sein Argument: Die Stadt ist der Pflicht, die Kübel zu kennzeichnen, nicht ausreichend nachgekommen. Es sei an dem Abend dunkel, regnerisch und neblig gewesen. Trotz langsamer Fahrt hätte er den dunklen Kübel nicht erkannt. Es hätte in der Vergangenheit schon mehrfach Unfälle gegeben und die Stadt hatte in seinen Augen nichts unternommen. Das sah die Stadt anders.