Kapitän auf der Straße: Sicher fahren mit dem Bootsanhänger

München (dpa/tmn) - Bevor Freizeitkapitäne in See stechen, müssen sie erst einmal ihr Boot ans Wasser bringen. Oder es soll aus dem Wasser heraus in einen anderen Hafen kommen. Auf dem Weg über Land gibt es einiges zu beachten.

Kapitän auf der Straße: Sicher fahren mit dem Bootsanhänger
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Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Auf den Anhänger: Vor dem Transport muss das Boot erst einmal den Weg auf den Anhänger finden. Wie das geht, hängt von der Größe des Bootes ab. „Kleinere Motor- und Segelboote können auf einer sogenannten Slip-Anlage, einer geneigten Fläche, direkt aus dem Wasser entweder mit einer automatischen Motorseilwinde oder mit einer Schleppwinde mit Handkurbel auf den Trailer gezogen werden“, sagt Steffen Häbich, Leiter Wassertouristik und Sportschifffahrt beim ADAC. Bei Segel- oder Motorjachten braucht es in der Regel einen Kran.

Befestigen: Wie genau man ein Boot sichern sollte, hängt unter anderem von der Bootsgröße ab. „Eine große Jacht muss natürlich anders gesichert werden als eine kleine Jolle“, sagt Philipp Schreiber vom Tüv Süd. Aber „nur weil man selbst so ein Boot nicht schieben oder bewegen kann, heißt das nicht, dass es nicht beim Bremsen oder Beschleunigen in Bewegung geraten kann.“ Beim Verladen ist es daher wichtig, dass der Trailer richtig gesichert ist, damit bei einer Vollbremsung oder bei plötzlichen Ausweichmanövern nichts verrutscht oder herabfällt.

Dabei kommen am besten Gurte nach EU-Norm DIN EN 12195-2 zum Einsatz. Wichtig sind außerdem stabile Ösen und ausreichend rutschfeste Auflageflächen oder Stützen auf dem Anhänger. „Am besten ist es, wenn mehrere Zurrgurte, mindestens vier, an vielen verschiedenen Punkten befestigt werden“, rät Häbich. Und wer seine Ladung nicht entsprechend sichert, müsse mit Bußgeldern rechnen.

Mast und Schraube sichern: Bei einem Segelboot muss auf den sicheren Transport des gelegten Mastes geachtet werden. Bei Motorbooten müssen die Schrauben vor jeder Fahrt gesichert werden. „Ungeschützte Bootsschrauben können als gefährliches Gerät im Sinne der StVO eingestuft werden und Bußgelder nach sich ziehen“, warnt Häbich. Dafür müssen spezielle Verkleidungen benutzt werden, die Schnittverletzungen durch die Schraube vorbeugen. „Ein einfacher Karton etwa wird eher nicht als wirksamer Schutz betrachtet. Häufig sind das beispielsweise Säcke aus dickerem Material.“

Ankoppeln: Beim Ankoppeln ans Zugfahrzeug ist wichtig, darauf zu achten, dass die Anhängerkupplung fest einrastet. Idealerweise ist auch noch ein Abreißseil angebracht. Sollte der Anhänger aus der Kupplung herausspringen, löst das Seil die Anhängerbremse aus. In den Niederlanden müsse dieses sogar an einer Öse oder einem Bügel eingehängt werden, die separat befestigt werden, erklärt Häbich. Es reiche dort nicht aus, das Seil über den Kupplungskopf zu legen.

Fahrer müssen außerdem die zugelassene Stützlast beachten - sowohl die des Anhängers als auch die des Zugfahrzeugs. „Sie sollte zum einen nicht überschritten, aber auch möglichst ausgelastet werden“, sagt Schreiber. Auch die zugelassene Anhängelast des Zugfahrzeuges sollte man nicht überschreiten.

Fahrweise: Generell fährt man mit dem Bootsanhänger ruhig und besonders vorausschauend am besten. Dabei bremst man rechtzeitig ab, wenn es zu Rückstaus kommt. Die Manövrierfähigkeit kann je nach Größe des Anhängers und des Bootes eingeschränkt sein. „Das muss man besonders in Kurven und beim Abbiegen berücksichtigen und etwas größer ausfahren, um zu vermeiden, dass man zum Beispiel über Bordsteine fährt“, rät Häbich.

Auch hektische Lenkbewegungen gilt es zu vermeiden. „Mittlerweile sind Anhängerkupplungen mit Schlingerdämpfungen ausgestattet, und es gibt Stabilisierungssysteme für Gespanne“, sagt Häbich. Gerade bei leichten Zugfahrzeugen mit schwerem Anhänger könne es aber - etwa durch Seitenwind - zu Pendelbewegungen des Trailers kommen. „Dann sollte man - wenn hinter einem freie Bahn ist - kräftig abbremsen, in jedem Fall aber die Geschwindigkeit reduzieren“, rät Schreiber. So gerät man auch an Land mit dem Boot nicht in wildes Fahrwasser.

Wer einen Bootsanhänger benötigt, sollte auch Vorgaben zu Breite und Länge beachten. Fahrer dürfen die zulässige Breite des Trailers nicht überschreiten. In Europa sind das 2,55 Meter. „Auch die zulässige Länge des Gespanns sollte nicht überschritten werden.“ In Deutschland sind das 18 Meter - mit überstehendem Mast sind 20,75 Meter für Strecken unter 100 Kilometer erlaubt. Darüber sind es 19,50 Meter. „Ansonsten ist hier eine Sondergenehmigung nötig“, sagt Häbich. Gleiches gelte laut StVZO für die Höhe des Gespanns von maximal 4 Metern.

Wie überstehende Bootsteile zu kennzeichnen sind, handhaben die einzelnen Länder unterschiedlich. In Deutschland darf Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen. Überragen Teile eines Masts die Rückstrahler des Fahrzeugs zum Beispiel mehr als einen Meter, müssen Fahrer dies kenntlich machen. „Entweder mit einer hellroten, mindestens 30 mal 30 cm großen Fahne, einem gleichartigen Schild oder einem zylindrischen Körper“, sagt Häbich. „Bei Dunkelheit ist gegebenenfalls eine beleuchtete Kennzeichnung notwendig.“

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