„Idiotentest“: Auch Kiffer und Schläger müssen zur MPU

Erfurt (dpa/tmn) - Klar: Wer betrunken Auto fährt, gibt den Führerschein ab. Beim „Idiotentest“ muss er anschließend beweisen, dass er ihn zurückbekommen darf. Was viele nicht wissen: Der Test droht auch Menschen, die außerhalb des Straßenverkehrs unangenehm auffallen.

„Idiotentest“: Auch Kiffer und Schläger müssen zur MPU
Foto: dpa

Zum „Idiotentest“ müssen nicht nur Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Besteht der Zweifel, dass ein Mensch, der einen Führerschein besitzt, grundsätzlich fahrgeeignet ist, darf die Straßenverkehrsbehörde einen „Idiotentest“ anordnen, erläutert Don DeVol vom TÜV Thüringen. Der TÜV ist eine von vielen Begutachtungsstellen, die den Test durchführen. Im Fachjargon heißt er „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (MPU). Alkohol war im Jahr 2012 der häufigste Grund für die MPU. Das gab die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) am Donnerstag (30. Januar) beim Verkehrsgerichtstag in Goslar bekannt.

Grundsätzlich gilt: Ein Autofahrer, der mit 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, muss auf jeden Fall einen „Idiotentest“ machen. Gleiches gilt für Fahrer, die zwar mit einem niedrigeren Pegel, dafür aber bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer angehalten wurden. Auch Fahrer mit 18 Punkten in Flensburg kommen um die MPU nicht herum. Genauso wie Menschen, die bei einer Fahrt unter Drogen erwischt werden. In diesen Fällen verlieren die Fahrer ihren Schein umgehend. Wenn sie ihn wieder beantragen, müssen sie bei einer MPU beweisen, dass sie fahrgeeignet sind.

Wer zu Fuß oder auf dem Fahrrad am Verkehr teilnimmt und auffällt, weil er betrunken oder auf Drogen ist, darf seinen Führerschein zunächst behalten. Die Straßenverkehrsbehörde kann laut DeVol aber trotzdem eine MPU anordnen und die Fahreignung überprüfen. Besteht man nicht, ist der Schein weg.

Aber es gilt auch: Man muss nicht unbedingt am Straßenverkehr teilnehmen, um zur MPU geschickt zu werden. Zettelt jemand immer wieder Prügeleien an und ist zum Beispiel deswegen bei der Polizei bekannt, ist seine Fahreignung anzuzweifeln. Unter Umständen muss er dann zur MPU - selbst wenn er nie einen Tropfen Alkohol anrührt und sogar ohne dass er je im Straßenverkehr aufgefallen wäre. Denn: „Wer so ein hohes Aggressionspotenzial hat, ist ja nicht im Auto plötzlich ganz ruhig“, sagt DeVol.

Außerhalb des Straßenverkehrs sind zum Beispiel auch Drogenabhängige oder Menschen, die wegen eines sehr hohen Promille-Werts auffallen, potenzielle Kandidaten für die MPU - falls sie einen Führerschein haben. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn sie in einem Fußballstadion volltrunken aufgegriffen werden. Bei einem Pegel von 2,5 Promille wird von einem nicht mehr normalen Trinkverhalten ausgegangen.

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