Härtere Sanktionen : Handy-Verbot am Steuer wird verschärft
Berlin (dpa) - Eigentlich ist die Sache klar: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht“, heißt es gleich ganz vorn in der Straßenverkehrsordnung.
Aber da ist so einiges, was Autofahrer ablenken kann: das Navigationsgerät, ungeduldige Kinder auf dem Rücksitz - und immer öfter Handys am Steuer, ein bestehendes Verbot hin oder her. Experten warnen schon seit langem vor wachsenden Unfallgefahren durch die ständig lockenden digitalen Begleiter. Jetzt will die Politik die Regeln schärfen, um eine abschreckendere Wirkung aufzubauen. Der Bundesrat stimmt am Freitag (22.9.) über eine Verordnung der Bundesregierung ab. Bringt das Leichtsinnige am Lenker zur Vernunft?
Wo ist das Problem?
Dass Handys beim Fahren schon seit Jahren nicht in der Hand gehalten werden dürfen, wird offenkundig nicht richtig ernst genommen. „Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen“, lautet die ernüchterte Bilanz des Bundesverkehrsministeriums. Die Verstöße passierten immer vorsätzlich, und vielen komme das nicht mal falsch vor. Dabei bedeutet ein Sekundenblick aufs Smartphone bei Tempo 50 schon 14 Meter Blindflug, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt. Für neue Regeln sei es daher höchste Zeit.
Was soll geändert werden?
„Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken, das vermeidbar ist“, sagt auch Minister Alexander Dobrindt (CSU). Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, soll daher erweitert werden. Erfasst werden nun alle Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“, heißt es in einer Verordnung, der am Freitag der Bundesrat zustimmen soll - also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht hochnimmt. Weiter zulässig sind auch Sprachsteuerungen und ein „kurzer“ Blick aufs Gerät. Dabei gibt der DVR aber zu bedenken, dass Autofahrer ja ganz individuelle Interpretationen für den Begriff „kurz“ hätten.