Grünpfeil verpflichtet nicht zum Abbiegen bei Rot

Berlin (dpa) - Ein einfacher Grünpfeil an einer Ampelkreuzung verpflichtet nicht zum Abbiegen. Wenn Verkehrsteilnehmer an der Haltelinie der Ampel gestoppt haben und die Straße frei ist, dürfen sie zwar bei Rot rechts abbiegen - sie müssen es aber nicht, erläutert Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).

Ein "Grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen bei roter Ampel.

Ein "Grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen bei roter Ampel.

Foto: Malte Christians

Bei Ampeln mit grünem Leuchtpfeil für Abbieger ist die Sache dagegen anders: Hier muss gefahren werden, sobald der Pfeil aufleuchtet. Wer den Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot nutzt, muss zunächst an der Haltelinie der Ampel stoppen. Quert kein Fußgänger oder Radfahrer die Fahrbahn, geht es langsam weiter bis zur Sichtlinie an der kreuzenden Straße. Dort ist laut von Bressensdorf kein weiterer Stopp nötig.

„Man muss sich aber vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung weder behindert noch gefährdet werden können.“ Ist die Straße frei, darf der Fahrer nach rechts abbiegen.

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