Diebstahl an der Raststätte: So schützt man sich

München (dpa/tmn) - Es ist schnell passiert: Kurz ein Kaffee in der Raststätte oder eine Toilettenpause - und schon ist der Kleintransporter oder Anhänger aufgebrochen. Mit einigen Tipps kann man sich schützen:

Diebstahl an der Raststätte: So schützt man sich
Foto: dpa

- „Es klingt banal, aber es ist ein Tipp, den man immer wieder geben muss: Sobald ich mein Fahrzeug verlasse, und sei es nur zum Zahlen an der Tankstelle, gehört es abgeschlossen“, sagt Ludwig Waldinger, Pressesprecher des bayerischen Landeskriminalamts. Natürlich sollte man dann die Jacke mit den Schlüsseln nicht an die Garderobe der Raststätte hängen. Außerdem sollten Wertgegenstände nicht offen zu sehen sein, zum Beispiel durch Fenster etwa an den Hecktüren von Kleintransportern.

- „Man sollte aber gerade durch provisorisches Verhängen den Eindruck vermeiden, hier Wertvolles zu verbergen“, rät Arnulf Volkmar Thiemel vom ADAC. Schon das Laden wertvoller Stücke sollte, wenn möglich, nicht in großer Öffentlichkeit passieren. Außerdem können neue Umverpackungen für Wertvolles helfen.

- „Jede Hürde, die ein Dieb mehr überwinden muss, wird ihn eher abschrecken. Der Aufwand für den Dieb und das Risiko, entdeckt zu werden, sollte so hoch wie möglich geschraubt werden“, rät Thiemel. Dazu gehöre die Kontrolle von Schlössern an Leihtransportern oder das Sichern einer Planenabdeckung mit stabilen Vorhängeschlössern.

- An großen deutschen Raststätten dürfte die Gefahr laut Thiemel eher geringer sein. „Beim Parken ohne Sichtkontakt ist das Risiko natürlich größer“, sagt er. „Zur Not fahre ich eine Raststätte weiter, wo ich das Auto im Blick behalten kann, rät Waldinger.

- Um vorzubeugen, sollte man auch den Versicherungsschutz checken, rät Rechtsanwalt Gregor Samimi, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Man kann bei der Hausratversicherung nachfragen, welche Leistungen sie abdeckt. „Vor allem sollte man sich vergewissern, ob die Sachen über Nacht im Fahrzeug belassen werden dürfen, denn einige schließen das aus.“ Beim Anmieten eines Fahrzeugs sollte man sich dann nach dem im Mietvertrag inkludierten Schutz erkundigen und Fehlendes ergänzen. Samimi rät zu Angeboten ohne Selbstbeteiligung, auch wenn das zunächst teurer ist.

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