Bußgelderhöhung betrifft auch Kfz-Hauptuntersuchung

Losheim am See (dpa/tmn) - Der Termin beim TÜV ist schnell mal vergessen. Eine kleine Verspätung ist meist nicht schlimm, wer den Termin lange ignoriert, wird gemäß neuer Bußgeldordnung stärker belangt.

Bußgelderhöhung betrifft auch Kfz-Hauptuntersuchung
Foto: dpa

Wer bei Pkw, Motorrad und leichtem Anhänger die Frist für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) um mehr als acht Monate überzieht, muss seit dem 1. Mai mehr Bußgeld zahlen. Im Rahmen der Punktereform stieg die Strafe um 20 auf 60 Euro. Statt 2 Punkten gibt es dafür nur noch 1 Punkt in Flensburg, allerdings ist der Führerschein auch schon nach 8 statt bisher 18 Punkten weg. Darauf weist die Prüforganisation KÜS hin. Das Überziehen des HU-Termins um mehr als zwei Monate kostet weiterhin 15 Euro, um mehr als vier und bis zu acht Monate 25 Euro.

Bei Nutzfahrzeugen mit jährlicher HU-Pflicht beträgt das Bußgeld fürs Überziehen wie bisher bei bis zu zwei Monaten 15 Euro, bei zwei bis vier Monaten 25 Euro. Für mehr als vier und bis zu acht Monate werden 60 statt 40 Euro fällig, und es gibt einen Punkt. Liegt der verpasste HU-Termin länger als acht Monate zurück, bleibt es bei 75 Euro, die Punktezahl reduziert sich von zwei auf einen.

HU-Muffeln entstehen neben dem Bußgeld übrigens noch weitere Kosten, die sie sich hätten sparen können: Fahrzeughalter müssen bei einer Fristüberziehung um mehr als zwei Monate eine intensivere und deshalb teurere Fahrzeugprüfung bezahlen.

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