Autofahrt ins Ausland: Grüne Versicherungskarte mitnehmen

München (dpa/tmn) - Geht die Autoreise ins Ausland, darf die sogenannte Grüne Versicherungskarte nicht im Gepäck fehlen. Nur so können Fahrer im Ausland ihre heimische Haftpflicht-Police geltend machen.

Autofahrt ins Ausland: Grüne Versicherungskarte mitnehmen
Foto: dpa

Die auf grünem Papier gedruckte Bescheinigung, die offiziell eigentlich Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr heißt, gibt es ohne zusätzliche Kosten vom Kfz-Versicherer. Darauf weist der ADAC hin. Die Karte ermöglicht es, mit dem eigenen Wagen und dessen Haftpflicht-Police des Heimatlandes in verschiedenste Länder fahren zu können, ohne dort jedes Mal eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherung kaufen zu müssen.

Das System schließt auch viele Länder ein, die nicht zur Europäischen Union gehören, etwa die Schweiz, Weißrussland, Moldawien, die Türkei, Tunesien oder Marokko. Keine Gültigkeit hat die Versicherungskarte dagegen etwa in Armenien, Georgien oder im Kosovo. Hier muss im Zweifel spätestens an der Grenze eine zusätzliche lokale Kfz-Versicherung gekauft werden. Geht die Autoreise etwas weiter, lohnt sich daher ein Blick auf die Liste der am System teilnehmenden Länder. Eine aktuelle Version findet sich auf der Internetseite des Vereins Deutsches Büro Grüne Karte.

Vor einer weiten Autoreise kann es auch lohnenswert sein, sich zu informieren, ob man auf der Fahrt Vignetten oder Mautkarten benötigt. Wer diese vorab etwa schon übers Internet besorgen kann, spart sich dem Automobilclub zufolge am Anreisetag mitunter langwierige Zwischenstopps. Zur Vorbereitung gehört den Experten zufolge auch ein genereller Unterlagen-Check. Neben der Versicherungskarte dürften etwa Ausweise, Führerscheine, Fahrzeugpapiere und etwaige Visa, Tickets oder Buchungsbestätigungen nicht im Handschuhfach fehlen.

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