BGH-Urteil : Auto schubst Anhänger an: Wer haftet für den Schaden?
Karlsruhe Ein Autofahrer fährt bei einem Unfall gegen einen geparkten Anhänger. Dieser rollt los und rammt ein Gebäude. Wer für den Schaden aufkommen muss, geht aus einem BGH-Urteil hervor, das nun veröffentlicht wurde.
Wer seinen Anhänger am Straßenrand abstellt, muss selbst dann für den Schaden aufkommen, wenn ihn ein Anderer in Bewegung setzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte es kürzlich mit einem Fall aus Hessen zu tun, in dem ein Autofahrer bei einem Unfall gegen einen geparkten Anhänger gefahren war - der rollte los und an ein Gebäude. Haften muss trotzdem der Halter des Anhängers, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Laut Straßenverkehrsgesetz muss der Halter Schadenersatz leisten, wenn „bei dem Betrieb eines Anhängers“ jemand getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Schon bisher war klar, dass die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe das sehr weit auslegen.