Zusammenstöße im VerkehrAbrupte Vollbremsung führt zu Teilschuld beim Auffahrunfall
Berlin (dpa/tmn) - Wer auffährt, hat Schuld: Diesen Spruch kennt beinahe jeder Autofahrer. Er gilt aber nicht uneingeschränkt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Den Vorausfahrenden kann auch eine Teilschuld treffen.