Alle Auto-Artikel vom 24. Januar 2013
Rowdys im Straßenverkehr gelassen begegnen

Rowdys im Straßenverkehr gelassen begegnen

Goslar (dpa/tmn) - Nach Expertenmeinung nimmt die Aggressivität auf Deutschlands Straßen zu. Um dem zu begegnen, gibt es nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) nur ein Mittel: Gelassenheit.

Unfallopfer sollten Anwalt ihres Vertrauens wählen

Unfallopfer sollten Anwalt ihres Vertrauens wählen

Goslar (dpa/tmn) - Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung sollten sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nur an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden. Dazu rät der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Rüffel für Raser, Rüpel-Radler und neuen Punktekatalog

Rüffel für Raser, Rüpel-Radler und neuen Punktekatalog

Goslar (dpa) - Radeln ohne Licht, kein Respekt vor roten Ampeln und falsch herum durch die Einbahnstraße: Rüpel-Radler sollen nach dem Willen von Experten strenger bestraft werden.

Blitzer-Debatte: Im Zweifel gegen Bußgeldbescheid wehren

Blitzer-Debatte: Im Zweifel gegen Bußgeldbescheid wehren

Goslar (dpa/tmn) - Raser verursachen in Deutschland jährlich 70 000 Unfälle - doch die Akzeptanz für Tempokontrollen nimmt ab. Einspruch und Prozesse sind an der Tagesordnung, Messmethoden werden infrage gestellt.

Fahrt ohne Alkoholtester - Vorerst keine Strafen in Frankreich

Fahrt ohne Alkoholtester - Vorerst keine Strafen in Frankreich

Paris (dpa) - Autofahrer in Frankreich müssen seit vergangenem Sommer ein Alkoholtestgerät mit sich führen. Ab März sollten Verstöße gegen diese Regeln mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch die Einführung der Strafen verzögert sich.

Moderatorin Einstmann bricht auf Bühne zusammen

Moderatorin Einstmann bricht auf Bühne zusammen

Stuttgart (dpa) - Die aus dem ZDF bekannte Moderatorin Babette Einstmann ist am Donnerstag bei der Preisverleihung „Die besten Autos 2013“ in Stuttgart auf der Bühne zusammengebrochen.

BGH: Kleinere Mängel machen noch kein „Montagsauto“

BGH: Kleinere Mängel machen noch kein „Montagsauto“

Karlsruhe (dpa/tmn) - Auch zahlreiche kleinere Mängel machen aus einem Fahrzeug nicht unbedingt ein „Montagsauto“, das der Käufer ohne weitere Nachbesserungsversuche zurückgeben darf. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)