Beim Massenunfall können Unschuldige mithaften
Berlin (dpa/tmn) - Bei einer Massenkarambolage können Autofahrer auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, obwohl sie keine Schuld an dem Unfall hatten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.