Alkohol am Steuer wird für Narren schnell teuer

Bonn (dpa/tmn) - Feiern mit Alt, Kölsch und Co. - das ist bald nicht nur in den närrischen Hochburgen angesagt. Alkohol gehört für viele zu einer ordentlichen Karnevalsfeier. Doch wie verhält sich ein Jeck in den tollen Tagen, wenn er noch fahren muss?

Alkohol am Steuer wird für Narren schnell teuer
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Bonn (dpa/tmn) - Feiern mit Alt, Kölsch und Co. - das ist bald nicht nur in den närrischen Hochburgen angesagt. Alkohol gehört für viele zu einer ordentlichen Karnevalsfeier. Doch wie verhält sich ein Jeck in den tollen Tagen, wenn er noch fahren muss?

„Zu Karneval ist es nicht anders als sonst: Wer fährt, der trinkt keinen Alkohol. Punkt“. Das sagt Jacqueline Lacroix, Referatsleiterin Verkehrsmedizin beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Karnevalisten in Trinklaune einigen sich auf einen Fahrer, der nüchtern bleibt, nutzen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Promillegrenzen gelten am Steuer?

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. Zeigen Autofahrer Auffälligkeiten und Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, können schon ab 0,3 Promille im Einzelfall Bußgeld oder härtere Strafen folgen. Ab 1,1 Promille ist von absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede, was in jedem Fall ein Strafverfahren einleitet.

Was ist beim Restalkohol am nächsten Morgen zu beachten?

Erst ungefähr eine Stunde nach dem letzten Alkoholgenuss ist der gesamte Alkohol im Blut angereichert. Die Leber baut circa 0,1 Promille pro Stunde ab. „Wer bis zwei Uhr nachts richtig heftig trinkt und um drei Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, der hat morgens um neun immer noch weit über 0,5 Promille“, sagt Lacroix. Gerät man damit in eine Kontrolle, ist offiziell von relativer Fahruntüchtigkeit die Rede. Die Folge: Ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wer sich am nächsten Morgen unsicher fühlt, lässt das Auto stehen. Denn auch Maßnahmen wie hoher Kaffeekonsum, spezielle Tabletten oder Energydrinks beeinflussen den Abbau von Alkohol nicht, so der DVR.

Wie lässt sich feststellen, ob man noch fahren darf?

„Meines Wissens gibt es keine alltagstaugliche Möglichkeit, den Promillewert zu messen“, sagt Sven Rademacher vom DVR. „Bei den Testgeräten, die es gibt, wäre ich sehr vorsichtig, ob die Werte verlässlich sind. Sie geben höchstens einen groben Richtwert an.“ Er rät dringend davon ab, sich an den noch erlaubten Pegel herantrinken zu wollen. „Erstens wegen der Ungenauigkeit der privaten Testmöglichkeiten. Und zweitens, weil neben der Alkoholmenge und dem Körpergewicht viele weitere individuelle Faktoren wie die allgemeine körperliche Verfassung eine große Rolle spielen.“ Auch die Gewöhnung an Alkohol ist zu berücksichtigen. „Selbst ein ganz durchschnittliches Trinkverhalten fernab von Missbrauch oder Sucht führt nach Jahren dazu, dass sich der Körper besser an Alkohol gewöhnt. Daher überschätzen Leute mit längerer Trinkerfahrung ihre eigene Fahrtauglichkeit“, ergänzt Lacroix.

Was muss der nüchtern gebliebene Fahrer beachten?

Er sollte sich von ausgelassener Stimmung im Auto nicht anstecken lassen, die Mitfahrer besser zur Ruhe mahnen. Oft finden die Heimfahrten im Dunklen statt, da gilt besondere Konzentration. „Hat ein Fahrer auf der Party die Möglichkeit, ein 15-Minuten-Nickerchen zu machen, hilft das gegen Müdigkeit. Länger sollte es nicht sein, da man sonst in andere Schlafphasen kommt und das Aufwachen schwerer fällt“, rät Lacroix.

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