Auswärtiges Amt zu Fall Susanna: Kein Auslieferungsabkommen mit Irak

Berlin. Im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gibt. In Einzelfällen sei die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus dem Irak nach Deutschland aber möglich, sagte eine AA-Sprecherin am Freitag in Berlin.

 Symbolbild.

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Foto: Markus Heine

Wie das Bundesinnenministerium am Freitag bestätigte, war der tatverdächtige Iraker Ali B. vom Flughafen Düsseldorf ausgereist. Zu diesem Zeitpunkt sei er noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Er habe gültige Papiere besessen, vermutlich ein sogenanntes Laissez-Passer-Dokument.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde den Ermittlungen zufolge in Wiesbaden vergewaltigt und getötet. Der Verdächtige, ein 20 Jahre alter irakischer Flüchtling, konnte bisher nicht gefasst werden. Nach ihm wird im Irak gefahndet. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft ist er vermutlich am Donnerstag vergangener Woche mit seiner gesamten Familie abgereist. dpa

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