Zoo-Skandal: 36 Zeugen im Prozess gegen Ex-Tierpfleger

Im November müssen sich zwei Männer vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage haben sie im Afrika-Revier reihenweise Praktikantinnen belästigt.

Wuppertal. Ab dem 12. November wird das Schöffengericht den Skandal um misshandelte Praktikantinnen im Wuppertaler Zoo aufarbeiten. Angesichts von 36 Zeugen - davon überwiegend mutmaßliche Opfer - sind bislang fünf Verhandlungstage geplant. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft im Februar Anklage erhoben. Die wurde im vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen.

Demnach wird zwei ehemaligen Pflegern aus dem Afrika-Gehege gemeinschaftliche Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung, versuchter sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage sollen die beiden 37 und 29 Jahre alten Männer jahrelang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter misshandelt haben. Für die Ermittler steht fest: Die Misshandlungen hinter verschlossenen Stalltüren im eher beschaulichen Afrika-Gehege hatten System.

Die lange Liste von Vorwürfen fußt auf den Aussagen der mutmaßlichen Opfer. Kaum waren die ersten Vorwürfe öffentlich bekannt, folgte Anzeige auf Anzeige. Und immer wieder schilderten Frauen ähnliche Misshandlungsschemata. Für die Kripo ein klares Indiz für die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten haben im strafrechtlichen Verfahren von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Bleibt es auch im Prozess dabei, dürften alle fünf Verhandlungstage nötig sein, um den Zoo-Skandal strafrechtlich aufzuklären. Nur Geständnisse der Angeklagten könnten den Prozess entschlacken. Im arbeitsrechtlichen Verfahren zwischen den gefeuerten Tierpflegern und der Stadt standen die Zeichen jedenfalls auf Konfrontation. Auch für die Stadt beziehungsweise die Zoo-Leitung könnte es im Strafprozess peinlich werden.

Wie berichtet, gab es im Prozess um die Kündigungen der langjährigen Tierpfleger vom Direktor des Arbeitsgerichts seinerzeit eine schallende Ohrfeige: Dass bei der Zoo-Leitung nie jemand etwas von Übergriffen mitbekommen haben will, könne er sich nicht vorstellen, sagte der erfahrene Richter. Und er bewertete die Beweislage: Es sei nicht anzunehmen, dass sich die mutmaßlichen Opfer unabhängig voneinander diese immer wiederkehrenden Szenarien ausgedacht haben sollten.

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