Abkommen bezieht sich auf Wuppertals Bezirke Elberfeld, Barmen und Ronsdorf Wuppertal einigt sich auf Sonntagsöffnung am 4. Dezember 2016

Wuppertal. Wie verdi-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle mitteilt, ist der Konflikt um einen verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember 2016 gelöst. ver.di, Stadt und Handel haben in einem Gespräch am heutigen Morgen einen umfassenden Kompromiss vereinbart, der eine rechtskonforme Sonntagsöffnung am 2. Advent ermöglichen könnte, heißt es in einer Stellungnahme, die der WZ vorliegt.

ver.di, Stadt und Handel haben in einem Gespräch am heutigen Morgen einen umfassenden Kompromiss vereinbart, der eine rechtskonforme Sonntagsöffnung am 2. Advent ermöglichen könnte, heißt es in einer Stellungnahme, die der WZ vorliegt.

ver.di, Stadt und Handel haben in einem Gespräch am heutigen Morgen einen umfassenden Kompromiss vereinbart, der eine rechtskonforme Sonntagsöffnung am 2. Advent ermöglichen könnte, heißt es in einer Stellungnahme, die der WZ vorliegt.

Foto: A. Fischer

Oberbürgermeister Andreas Mucke dankt in einer offiziellen Mitteilung allen Beteiligten für das konstruktive Gespräch: „Der heute gefundene Kompromiss muss jetzt schnell mit den notwendigen Auflagen und Zahlen gefüllt werden, damit der Rat in einer Sondersitzung am 28.11. den verkaufsoffenen Sonntag beschließen kann.“

"Die Einigung trägt der Erwartung unserer Mitglieder und der Beschäftigten im Einzelhandel an den Schutz ihrer Sonntagsruhe Rechnung. Das wäre ohne unsere Verhandlungsbereitschaft nicht möglich gewesen. Diesen Kompromiss hätte es auf Basis der von uns angebotenen Lösungen auch schon vor Einleitung des Eilverfahrens geben können", sagte Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Bezirk Wuppertal-Niederberg..

Das Ergebnis im Detail: Die Einigung bezieht sich auf die Stadtbezirke Elberfeld, Barmen und Ronsdorf. In Elberfeld wären die verkaufsoffenen Flächen begrenzt auf das Gebiet zwischen Morianstraße und Kasinostraße sowie zwischen Bundesallee und Neumarktstraße. Hinzu kommen die Geschäfte an den Straßen Willy-Brandt-Platz, Neumarkt und Friedrichstraße. Öffnen dürften auch die Geschäfte zwischen Bundesallee und Luisenstraße ab Höhe Kasinostraße bis zur Briller Straße. In Barmen würde die Freigabe für das Gebiet zwischen Steinweg und Bachstraße sowie Parlamentsstraße/Große Flurstraße und Höhne gelten. In Ronsdorf dürften die Geschäfte im Bereich Lüttringhauser Straße zwischen Marktstraße und Bandwirkerstraße, entlang der Staasstraße und der Marktstraße öffnen. Von der Öffnung ausgenommen sind in allen drei Stadtteilen Supermärkte und Lebensmittelhandel, Getränkemärkte und Apotheken (soweit nicht für Notdienste geöffnet).

Diese Regelungen sind nun in einer Verordnung zur Öffnung von Verkaufsflächen an Sonntagen festzulegen, die der Rat in einer Sondersitzung noch abstimmen muss.

"Es ist gelungen, zu einer Verständigung zu kommen, auch als Signal für zukünftige Regelungen zu Sonntagsöffnungen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Beschluss vom 9. November 2016 festgehalten, 'dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein'. Mit den am vergangenen Freitag vom Handelsverband veröffentlichten Zahlen, lies sich dies nun auch konkret belegen. Wichtig ist nun, dass wir eine Lösung haben, die rechtskonform wäre und die Interessen aller Beteiligten in Ausgleich bringt", formulierte Kolle abschließend.

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