Wuppertal, die „schneearme Region“

Warum eine Daihatsu-Fahrerin mit ihrer Dachlawinen-Klage scheiterte.

Wuppertal. Erinnern Sie sich, als Anfang Januar der Schnee über NRW kam? In Düsseldorf brach angesichts der weißen Pracht mancherorts die nackte Winterpanik aus. In Wuppertal blieb man dagegen ganz cool. Mindestens einmal im Jahr schneit’s eben. Und doch ist jetzt richterlich festgestellt: "Wuppertal ist eine schneearme Region."

Hintergrund für diese Erkenntnis ist ein zwei Jahre alter Vorfall, der in eine Zivilklage mündete. Im März 2006 parkte eine Dame ihren Daihatsu auf der Friedrich-Ebert-Straße ganz in der Nähe des Kasinokreisels. Als die Frau zurückkehrte, sah sie das Malheur. Ihr Auto war unter Schneemassen begraben. Die stammten offensichtlich vom Dach des Gebäudes, vor dem der Daihatsu parkte.

Der Schaden am Autodach und diversen Aufbauten summierte sich auf 4105 Euro. Nach Meinung der Daihatsu-Frau muss der Hauseigentümer dafür gerade stehen. Der habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt.

Jetzt gab das Amtsgericht beklagten Hauseigentümer Recht. Grundsätzlich sei es Sache des Verkehrsteilnehmers sich vor Dachlawinen zu schützen. In Wuppertal bestehe keine allgemeine Pflicht zum Anbringen von Schneefanggittern, weil "eine solche Pflicht im Verhältnis zu der im Verlauf eines Jahres fallenden Schneemenge unverhältnismäßig wäre". Andere Sicherheitsvorkehrungen seien nur dann notwendig, wenn besondere Umstände vorlägen. Plötzlicher Schneefall reiche da nicht.

Der Hauseigentümer dürfe davon ausgehen, dass die Verkehrsteilnehmer ihrerseits der allgemein bestehenden Dachlawinen-Gefahr aus dem Weg gehen und entsprechende Parkplätze benutzen.

Merke: Wuppertal ist eben doch nicht Bayern. Und: Das Amtsgericht betätigt mit dem aktuellen Urteil seine bereits seit Jahren bestehende Rechtsprechung. Vorsicht ist trotzdem geboten: Rechtskräftig ist der Richterspruch noch nicht. Az: 33 C 420/08

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