Winterdienst: Keine Gebühren zurück

Wuppertal. Die Stadt Wuppertal lehnt es ab, in Straßen, in denen selbst mehr als einen Monat lang weder geräumt noch gestreut worden ist, Eigentümern anteilig Winterdienstgebühren zu erstatten.

Darüber hat gestern der Hauptausschuss entschieden. Hintergrund ist - wie berichtet - der Antrag einer Hatzfelder Wohnungseigentümerin, die es ablehnt, für nicht oder aus ihrer Sicht unzureichend erbrachte Winterdienst-Leistungen weiterhin Gebühren zu zahlen. Dabei beruft sich die Wuppertalerin auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1980 - und will jetzt weitere juristische Schritte prüfen.

Die Stadt spricht sich unterdessen gegen eine allgemeine Erstattungsregelung sowie gegen eine zukünftig größere Staffelung der Winterdienst-Prioritäten aus. Abgesehen davon, dass sich aus der bisherigen Rechtsprechung kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Gebühren-Erstattung ableiten lasse, gebe es in vergleichbaren NRW-Großstädten keine solche Regelung. Ein erweiterter Winterdienst sei finanziell nicht tragbar. mel

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