Winterdienst: Anwohnerin wehrt sich gegen Gebühren

Eine Wohnung-Eigentümerin an der Wilkhausstraße hat sich unter anderem an den Beschwerde-Ausschuss des Stadtrats gewandt – und will Gebühren zurück.

Wuppertal. Mindestens so hartnäckig wie der Winter erweist sich in diesem Frühjahr die Kritik an denen, die Schnee und Eis auf den Straßen beseitigen: So hat sich eine Anwohnerin der Wilkhausstraße auf Hatzfeld auch an den Beschwerdeausschuss des Stadtrats gewandt, um ihre Winterdienstgebühren erstattet zu bekommen.

"Ich wohne jetzt seit neun Jahren hier - und nach wie vor wird unsere Straße im Winter nicht geräumt", kritisiert Gabriele Drinkmann, die im nördlichen Ausläufer der Wilkhausstraße wohnt und neben dem Zustand der Straße und des Gehwegs auch die Straßenreinigung als völlig unzureichend bezeichnet: Abgesehen vom ausgebliebenen Winterdienst habe man es nach wie vor mit Silvestermüll auf der Straße zu tun. "Wir haben einmal in neun Wochen hier oben einen Streuwagen gesehen. Die Eisschicht war zuletzt 30 Zentimeter dick. Kommt nicht in Frage, dass wir für solche Zustände Geld bezahlen."

Der Rechtslage folgend werde sie gegen die Stadt klagen, sollte ihr Vorstoß keinen Erfolg haben. "Hier gibt es etliche Nachbarn, die die Dinge genau so sehen wie ich."

Auf Nachfrage der WZ wies Stadt-Sprecherin Martina Eckermann die Kritik am Winterdienst zurück. Die Stadt sehe auch an der vom Winterdienst angefahrenen Wilkhausstraße "keinen Grund für eine Gebührener-stattung." Generell habe man kein Problem mit einer Einsichtnahme der betreffenden Dienst-Protokolle beim Eigenbetrieb für Straßenreinigung in Wuppertal (ESW).

Neben den Ratsfraktionen habe sie auch schon Oberbürgermeister Peter Jung angeschrieben, kontert Gabriele Drinkmann. "Und seine Antwort schlägt dem Fass den Boden aus." So schreibt Jung, dass "die in diesem Zusammenhang gerne angeführte Winterdienstgebühr im Übrigen für den Einsatz auf allen Straßen und Wegen - quasi als Gesamtpaket - erhoben" werde und sich nicht auf einzelne Straßen beziehe: "Das heißt, aus der Gebühr lässt sich kein Anrecht auf eine Räumung der eigenen Wohnstraße ableiten." Der ESW arbeite die Wuppertaler Straßen wie gehabt nach Prioritäten ab. "Das Räumen der Nebenstraße steht in solchen Fällen hinten an. Dafür bitte ich ganz herzlich um Ihr Verständnis."

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