Wegen Zahnprothese geblitzt: Fahrverbot bleibt bestehen

Wer bei Dunkelrot fährt, muss laut Amtsgericht die Konsequenzen tragen — auch bei nicht alltäglichen Ereignissen.

Wuppertal. Eine in den Lüftungsschacht des neuen Autos gerutschte Zahnbrücke, eine 300 Euro teure Rückholaktion in zwei Kfz-Werkstätten, die Freude darüber, endlich wieder feste Nahrung zu sich nehmen zu können und eine folgenschwere Fahrt bei Rot: In der vergangenen Woche hatte die WZ die ungewöhnliche Geschichte eines 74 Jahre alten Wuppertalers berichtet.

Der Mann hatte im Spiegel den Sitz seiner nach zwei Tagen wiedergefundenen Zahnprothese getestet, hatte dabei an der Ecke Südstraße / Viehhohstraße eine Ampel übersehen und war bei Tiefrot geblitzt worden.

Am gestrigen Mittwoch versuchten er und sein Anwalt Peter Scharf das Amtsgericht davon zu überzeugen, dass der Fall so außergewöhnlich ist, dass man vielleicht doch von einem einmonatigen Fahrverbot absehen und es bei einem Bußgeld belassen könnte.

Doch schon Anfang dieser Woche hatte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des Gerichts abgewunken: „Keine Chance.“ Und Richterin Monika Adam lieferte eine wichtige Zahl nach.

Demnach stand besagte Ampel um 14.45 Uhr bereits seit neun Sekunden auf Rot, als der 74-Jährige geblitzt wurde: „Was wäre, wenn da gerade ein Kind über die Straße gelaufen wäre“, erhob die Richterin verbal den Zeigefinger. Sie zeigte allerdings auch ein gewisses Verständnis: „Im Auto ist irgendwie immer das beste Licht zum Augenbrauenzupfen.“ Aber so etwas müsse nun einmal zu Hause vor dem Spiegel erledigt werden.

Der 74-Jährige nickte dazu, zog noch im Gerichtssaal seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück und gab im Lauf des Vormittags seinen Führerschein ab.

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