Weg mit der Heckenschere: Am 1. März beginnt die Schonzeit

Wilde Tiere und Pflanzen werden geschützt.

Zum Themendienst-Bericht vom 30. Januar: Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Dazwischen sind nur Formschnitte zulässig. Foto: Kai Remmers

Zum Themendienst-Bericht vom 30. Januar: Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Dazwischen sind nur Formschnitte zulässig. Foto: Kai Remmers

Foto: DPA

Wuppertal. Zum Schutz wilder Tiere und Pflanzen beginnt am Sonntag, 1. März, die Schonzeit. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 28. Februar Hecken, Gebüsche, lebende Zäune, bewachsene Hauswände und Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, geschnitten werden dürfen. Darauf weist die Stadt hin. Ab März sind nur Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des jährlichen Zuwachses und der Verkehrssicherheit dienen, erlaubt. Die Schonzeit dauert bis zum 30. September.

Auch bei Pflanzen, die von Vögeln häufig angeflogen werden oder in denen sie brüten, sind Pflegeschnitte einzustellen. Bäume mit Greifvogelnestern sind das ganze Jahr geschützt. Wer gegen die Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5000 Euro bestraft. Bei Fragen hilft das Ressort Umweltschutz unter Telefon 563-5533.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort