Wasserpreise: Erstattung nur per Verrechnungsscheck

15 Millionen Euro zahlen die WSW an die Kunden zurück — Sparkasse und Banken kassieren mit.

Wasserpreise: Erstattung nur per Verrechnungsscheck
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Wuppertal. Nach einem Vergleich mit dem Bundeskartellamt haben die Wuppertaler Stadtwerke die Trinkwasserpreise für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. April 2013 um rund 6,8 Prozent reduzieren müssen. Wolfgang Wojciech ist einer der Kunden, die deshalb in den vergangenen Wochen einen Verrechnungsscheck in ihrer Post vorfanden. Doch die Freude über das erstattete Geld war bei ihm getrübt, denn er hätte die Summe gerne auf sein Konto überwiesen gehabt. „So musste ich 1,90 Euro beim Einreichen des Schecks an Gebühren zahlen“, ärgert sich Wojciech. „Ich habe um die Gutschrift des Betrages auf das weiterhin bestehende Konto Gas bei den WSW Energie & Wasser oder eine Überweisung gebeten, aber das wurde von den WSW mit Verweis auf die Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt abgelehnt.

Der Wuppertaler hat sich die Mühe gemacht, einmal auszurechnen, was das in der Masse ausmacht. Insgesamt 15 Millionen Euro zahlten die WSW an ihre Wasserkunden zurück. Rund 90 Euro wurden durchschnittlich erstattet. „Demnach sind rund 166 000 Schecks eingelöst worden, das macht rund 316 000 Euro an Gebühren für die Schecks“, so Wolfgang Wojciech, der kritisiert, dass ein Teil der Rückzahlung an die Kunden als Gebühr somit bei Sparkassen und Banken versickert ist.

„Leider ist die Überweisung des Erstattungsbetrags auf ein Konto nicht möglich. Der zwischen dem Bundeskartellamt und der WSW vereinbarte Vergleich beinhaltet den Passus, dass die Auszahlung der Wasserrückerstattung per Verrechnungsscheck zu erfolgen hat. Da es sich um einen öffentlich rechtlichen Vertrag handelt, müssen wir diesen vereinbarungsgemäß umsetzen“, heißt es in einem Schreiben der WSW an Wojciech.

Kay Weidner, Sprecher des Bundeskartellamtes, bestätigt, dass die Auszahlung per Verrechnungsscheck von Beginn an Bestandteil des Vergleichs gewesen sei. Grundsätzlich lasse das Kartellamt den örtlichen Verwaltungen aber einen gewissen Spielraum bei der Wahl des Zahlungsvorgangs. Das sei offensichtlich auch in diesem Fall geschehen.

Stadtdirektor Johannes Slawig schließt kategorisch aus, dass mit der Wahl der Rückzahlung über Verrechnungsschecks der Gedanke an eine indirekte Förderung der städtischen Tochter Stadtsparkasse verbunden gewesen sei. „Es ging dabei lediglich um die beste organisatorische Form der Abwicklung, darauf hatte die Stadtverwaltung keinen Einfluss“, sagt Slawig. WSW-Sprecher Holger Stephan spricht im Hinblick auf die Beschwerde von Wolfgang Wojciech von einem Einzelfall.

Nach der Übergabe der Trinkwassersparte von den WSW an die Stadt wird es in Zukunft keine vergleichbaren Rückzahlungen mehr geben. Das Bundeskartellamt hat keinen Zugriff mehr, denn nach der Umwandlung in städtische Gebühren hat das Kartellamt keinen Zugriff mehr. Nun müssen unzufriedene Kunden wegen vermeintlich überhöhter Wassergebühren die Gerichte bemühen. Etliche Verfahren sind gegen die Stadt anhängig.

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