Versuchte Nötigung: Amtsgericht verurteilt Ex-Vertreter

20-Jähriger soll potentiellen Telefon-Kunden gedroht haben.

Wuppertal. Adrett gekleidet und mit höflichen Umgangsformen — so stellt man sich den typischen Vertreter vor. Diesem Typus entsprach auch ein 20-jähriger Wuppertaler. Doch jetzt wurde der junge Man wegen versuchter Nötigung vom Amtsgericht nach Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.

Der Vorwurf: Als Werber für Telefonverträge soll er im Juli 2010 in der Huldastraße unterwegs gewesen sein und gegenüber zweier potentieller Kunden erklärt haben, dass der Telefonanbieter X sämtliche Leitungen im Wohngebiet von Telefonanbieter Y gekauft und in Kürze die Leitungen auf ein digitales System umstellen werde. Laut Anklage soll er den Anwohnern erklärt haben, dass sie nur dann weiterhin Telefon, Internet und Kabel nutzen können, wenn sie einen Vertrag bei der Firma X unterschreiben.

Abgeschlossen hatte keine der Frauen einen Vertrag — denn so ganz glauben konnten sie diese Geschichte nicht. Der Angeklagte indes — er ist mehrfach vorbestraft — beteuerte immer wieder, er habe sich dann wohl falsch ausgedrückt und „das Produkt falsch verkauft. Ich habe mich so präsentiert, wie ich es in der Firma gelernt habe“, sagte der zweifache Vater. Dort allerdings habe man ihm auch Druck gemacht. Das nahm ihm der Richter, den der Angeklagte in gelernter Höflichkeit permanent mit Namen ansprach, auch ab und sprach von einer „Verbrecherbude“ und „modernen Drücker-Kolonne“.

Bei allem Verständnis lasteten Staatsanwaltschaft und Gericht dem 20-Jährigen an, dass er sich nur einen Monat nach einer Verurteilung in anderer Sache darauf eingelassen habe. Richter Christian Amann: „Solchem Geschäftsgebahren gehört es unbedingt Einhalt zu gebieten.“ Als Vertreter ist der junge Mann jedenfalls nicht mehr unterwegs. Das Urteil ist rechtskräftig.

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