Verkaufsoffener Sonntag: Friedrichstraße ist dabei

Verwirrung um den verkaufsoffenen Sonntag: Laut Homepage der Stadt dürfen die Händler an der Friedrichstraße am 9. Juli nicht öffnen. Die Interessengemeinschaft betont aber: Der Antrag wurde ergänzt und genehmigt. Auch Verdi sieht keine Probleme.

Verkaufsoffener Sonntag: Friedrichstraße ist dabei
Foto: Stadt/Trapp

Elberfeld. Am Wochenende wird in Elberfeld gefeiert. So groß, wie schon lange nicht mehr. Der Cocktail steht auf dem Programm, und die B 7 wird eröffnet. Und am Sonntag laden die Geschäfte zum Bummel in der City ein. In der ganzen City? Die Friedrichstraße darf nicht mitmachen — jedenfalls nicht laut der Karte, die die Stadt mitsamt Verordnung für den 9. Juli auf ihrer Homepage (Stand Mittwochabend) zeigt.

Marcel Trapp in der Friedrichstraße.

Marcel Trapp in der Friedrichstraße.

Foto: Andreas Fischer/Stadt/Trapp

Auf die hatte sich Marcel Trapp, Inhaber des Bekleidungsgeschäftes Mulligan’s berufen, als er seinem Unmut über den Ausschluss bei Facebook öffentlich machte. „Zum ersten Mal wären wir nicht dabei bei einem verkaufsoffenen Sonntag. Das ist schade.“ Dass ausgerechnet Händler, die durch die dreijährige Sperrung der B 7 Einsatzeinbußen verzeichnen mussten, außen vor bleiben, könne er nicht nachvollziehen. „Und das, wo die Stadt doch eigentlich die Einzelhändler stärken will.“

Daniel Kolle, Verdi-Chef in Wuppertal, konnte sich gegenüber der WZ keinen Reim auf die Verordnung machen. „Ich wusste gar nicht, dass die Friedrichstraße raus ist.“ Die Gewerkschaft habe jedenfalls nichts damit zu tun. Nach den Querelen um die Ausrichtung von verkaufsoffenen Sonntagen habe es Gespräche gegeben und man sei, was die Fläche angehe, auch für Elberfeld zu einem „tragfähigen Kompromiss“ gekommen. Und der schließe ausdrücklich die Friedrichstraße in den Bereich mit ein. Diese Regelung von damals, so Kolle, gelte für alle nachfolgenden verkaufsoffenen Sonntage. „Ich habe nichts dagegen, dass die Friedrichstraße beim Cocktail dabei ist.“ Die Verordnung sei letztendlich Entscheidung der Ordnungsbehörde.

Eine Anfrage der WZ bei eben jener — der Stadt — ergab zunächst keine Klärung. „Wir können nur genehmigen, was eingereicht ist“, hieß es aus dem Presseamt, das wiederum auf die IG1 verwies, die Veranstalter des Cocktails sei und deshalb auch den Antrag gestellt hätte — dann wohl ohne die Friedrichstraße einzubeziehen.

„Stimmt nicht“, sagt Vorstand Angelika Finkernagel (Galeria Kaufhof) gegenüber der WZ. Die IG habe im Februar nachträglich den Antrag um die Friedrichstraße ergänzt und diesen auch genehmigt bekommen. „Das haben wir Schwarz auf Weiß“, sagt Finkernagel und präsentiert den Beweis: Die Verordnung für den 9. Juli, von der Stadt für die IG 1 — allerdings mit einem entscheidenden Unterschied zu der Version, die sie auf ihrer Homepage veröffentlich hat: Die Friedrichstraße ist explizit aufgeführt. Deshalb dürften die Geschäfte dort am Sonntag öffnen, betont Finkernagel. „Davon gehe ich aus.“

Eine frohe Kunde also, die die WZ im Anschluss Marcel Trapp überbringen konnte.

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