Wuppertal Verkaufsoffener Sonntag am 4. Dezember verboten

Wuppertal.Die Wuppertaler Geschäfte dürfen auch am Sonntag, 4. Dezember nicht öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch festgestellt. Die Prüfung hatte die Gewerkschaft verdi beantragt.

Ein Weihnachtsmarkt ist nicht unbedingt ein Grund für einen verkaufsoffenen Sonntag.

Ein Weihnachtsmarkt ist nicht unbedingt ein Grund für einen verkaufsoffenen Sonntag.

Foto: A. Fischer

Die Kammer begründet das Verbot mit dem besonderen verfassungsschutzrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Zwar könne ein Weihnachtsmarkt ein besonderer Grund für den verkaufsoffenen Sonntag sei, aber die Stadt konnte laut Kammer nicht darlegen, dass die Besucher wegen der Märkte und nicht wegen der Geschäfte in die Stadt kämen.

Die Stadt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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