Urteil im Pistolen-Prozess - aber keine Klarheit

26-Jähriger soll nach Einbruch in Haft. Ob er eine Polizei-Waffe gestohlen hat, blieb offen.

Wuppertal. Unter anderem wegen schweren Diebstahls bei einem Firmeneinbruch verurteilte das Amtsgericht Wuppertal gestern einen 26-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Der Mann wurde auch beschuldigt, 2008 in die Bezirksdienststelle der Polizei in Beyenburg eingebrochen zu sein und dort eine Dienstwaffe gestohlen zu haben. Gerade diesen Punkt der Anklage sah das Gericht nicht als bewiesen an.

Der Staatsanwalt hatte vorher in seinem Plädoyer eine andere Meinung vertreten. Viele Indizien würden auf den Wuppertaler als Täter hinweisen. Unter anderem Schuhspuren am Tatort, von denen die Kripo mit Schwefelblüte Abdrücke angefertigt hatte. Das Ergebnis: Der Täter in Beyenburg trug die gleichen Turnschuhe, die später bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten gefunden wurden. Allerdings ist die Schuhmarke nicht selten. Weiteres Indiz: Die Dienstwaffe wurde vom Anwalt des Angeklagten der Polizei übergeben. Der Staatsanwalt sagte: "Für sich hat das nichts zu sagen. Aber als Ganzes betrachtet."

Die Verteidigung forderte generell in Sachen Diebstahl einen Freispruch. Auch in Bezug auf den Firmeneinbruch, für den der Drogenabhängige letztendlich verurteilt wurde, sah der Rechtsanwalt keine Beweise gegen seinen Mandanten. Auch wenn ein gestohlener Audi und Firmenjacken bei dem Angeklagten gefunden wurden. "Lediglich ein Indiz für Hehlerei", so der Verteidiger.

Mit angeklagt waren Drogenbesitz und Sachbeschädigung. Beides gab der Angeklagte zu. Die Suchterkrankung wertete eine Sachverständige als Hauptgrund für die kriminellen Taten des vorbestraften Wuppertalers. Auf ihn wartet nicht nur die Haft, sondern auch eine Drogentherapie.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort