Urteil gegen Filmproduzent: 15.000 Euro „Darlehen“ aus der Firmenkasse?

Wuppertal. Wegen gewerbsmäßigen Betruges musste sich am Donnerstag ein 58 Jahre alter Mann aus Essen vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll er als alleiniger Geschäftsführer einer Wuppertaler Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft zwischen 2007 und 2008 mit etwa 15.000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen seinen Lebensunterhalt und zum Abzahlen von Schulden verwendet haben.

Das Gericht stellte das Betrugsverfahren gestern gegen Zahlung von 2500 Euro an eine soziale Einrichtung vorläufig ein.

Zuvor hatte der Angeklagte - er ist in der Wuppertaler Film- und Show-Szene bekannt - eine gute halbe Stunde zu erklären versucht, wie es zu den Vorfällen gekommen sei. Nie habe er sich vorstellen können, einmal vor Gericht stehen zu müssen. Dies sei ein schwarzer Tag in seinem Leben, sagte er. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Durch verschiedene Umstände habe der Filmproduzent und Medienberater Schulden gemacht und später mit seiner Lebensgefährtin die Produktionsfirma übernommen, bei der er zuvor angestellt war. Dort bezog er als Geschäftsführer ein Mini-Gehalt zwischen knapp 200 und 800 Euro - um die Personalkosten gering zu halten. Weil er von dem Geld jedoch nicht leben konnte, habe er sich immer wieder kleinere Beträge als "Darlehen" aus der Geschäftskasse genommen, so der 58-Jährige.

Dies sei jedoch niemals verdeckt oder in Betrugsabsicht geschehen, sagte er vor Gericht. Dies bestätigte auch die Steuerberaterin der Firma, die gestern ein solches Vorgehen als "durchaus üblich" bezeichnete.

Ob die Gesellschafterin von Anfang an davon gewusst hat, ließ sich nicht klären. Die Frau erschien nicht zum Prozess und hat laut Gericht kein Interesse an einer Strafverfolgung ihres ehemaligen Lebensgefährten. nib

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