Unwetter-Soforthilfe vom Land

Unterstützung für Privatpersonen und Kleinunternehmer, die durch das Unwetter im Mai Schäden an Gebäuden und Hausrat erlitten.

Das Land NRW hat eine Unwetter-Soforthilfe für Privatpersonen und Kleinunternehmer beschlossen, die durch das Unwetter am 29. Mai, Schäden an Hausrat oder Gebäuden erlitten haben und die nicht in der Lage waren, eine Elementarversicherung zur Absicherung solcher Schäden abzuschließen. Die Stadt nimmt bis zum 13. Juli Anträge entgegen, die in Raum A-140 und A-141 des Rathauses in Barmen erhältlich oder unter wuppertal.de herunterzuladen sind.

Die Soforthilfe des Landes bezieht sich auf Schäden des Unwetters am 29. Mai, denn nur an diesem Tag gab es in Teilen des Stadtgebietes binnen 24 Stunden mehr als 100 Liter Regenwasser auf den Quadratmeter. Die Hilfe ist auf den Bereich der Talsohle von Barmen bis Elberfeld begrenzt.

Voraussetzung ist, dass der Abschluss einer Elementarversicherung den Betroffenen von ihrer Versicherung nicht angeboten oder finanziell nicht möglich war. Private Haushalte können Anträge stellen, wenn sie einen Gesamtschaden an ihrem Hausrat von mindestens 5000 Euro erlitten haben. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro pro Person, mindestens 1000 Euro und höchstens 2500 Euro je Haushalt erhalten. Für Schäden an Wohngebäuden oder Räumen gilt eine Mindestschadenhöhe von 10 000 Euro je Gebäude oder Raum und eine Soforthilfe von maximal 5000 Euro. Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten, die einen Schaden von mindestens 10 000 Euro erlitten haben, können eine Soforthilfe von maximal 5000 Euro erhalten. Für kleinere Schäden kann eine Soforthilfe von bis zu 35 Prozent der Schadenssumme gewährt werden.

Weitere Infos unter Tel. 56346 46 sowie per Mail:

soforthilfe.unwetter@ stadt.wuppertal.de

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