Unfall: Gutachter entlastet Schwebebahn-Fahrer

Nach Zusammenstoß in Vohwinkel: Ermittlungen gegen Kranwagen-Fahrer dauern an.

Wuppertal. Nach dem Schwebebahn-Unfall in Vohwinkel - am Nachmittag des 5. August 2008 hatte ein ausgefahrener Kran von der Kaiserstraße aus einen Waggon aufgeschlitzt - steht fest: Der Fahrer der Schwebebahn hatte keine Chance, die Bahn rechtzeitig zum Stehen zu bringen.

Das ist das Ergebnis eines technischen Gutachtens, das die Staatsanwaltschaft nach dem Unfall in Auftrag gegeben hatte.

Für die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wegen des Verdachts des fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr eingeleitet hatte, ist damit klar: Den Fahrer trifft keine Schuld an dem Unfall, bei dem ein Schaden in Höhe von mindestens 100000 Euro entstanden ist.

Der Bahn-Fahrer hatte ausgesagt, vor dem Crash eine Notbremsung versucht zu haben. Offenbar hatte er den ausgefahrenen Kran auf der Kaiserstraße zu spät gesehen.

Weil die Vollbremsung eines Schwebebahn-Waggons nicht mit der eines Autos zu vergleichen ist, hatten die Ermittler das Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Fahrer der Unglücksbahn hatte bei dem Zusammenstoß einen schweren Schock erlitten, war aber drei Tage nach dem Unfall wieder im Dienst - wie zuvor als Schwebebahn-Fahrer.

Die Ermittlungen gegen den Fahrer des Kranfahrzeugs sind noch nicht abgeschlossen. Offenbar hatte der Velberter am Unfall-Tag keine Genehmigung für einen Kran-Einsatz auf der Kaiserstraße. Der Mann wurde als einziger beim Zusammenstoß schwer verletzt.

Der Unfallwaggon steht noch immer in der Schwebebahn-Werkstatt in Vohwinkel. Er wird dem Fahrbetrieb wohl erst im Sommer wieder zur Verfügung stehen.

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