Umweltzone: Ausnahmen nur mit strengen Auflagen

Wuppertal. Der 14. Februar ist ein wichtiges Datum für Autofahrer, deren Fahrzeuge keine Umweltplakette mehr erhalten. An diesem Tag laufen die Ausnahmegenehmigungen aus. Bisher durften damit auch Autos ohne rote, gelbe oder grüne Plakette in die ausgewiesenen Umweltzonen im Stadtgebiet fahren.

Eine Verlängerung zu erhalten, ist zwar immer noch möglich. Dies gilt auch für neue Anträge. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, sind jedoch strenger als vorher. Besonders für Bewohner der Umweltzone ist die Schonfrist vorbei. Allein der Umstand, in der Umweltzone zu wohnen, genügt nun nicht mehr, teilt die Stadt mit.

Eine Ausnahmegenehmigung erhält, wer nachweisen kann, dass er die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern wie frischen Lebensmitteln oder lebensnotwendigen Dienstleistungen versorgt.Ausnahmefähig sind auch dringende Fahrten für wichtige Fertigungs- und Produktionsprozesse.Busse, Sonderfahrzeuge und Direktvermarkter landwirtschaftlicher Produkte haben ebenfalls gute Chancen auf eine Verlängerung.

In der Regel sind es Gewerbetreibende, die für Ausnahmen in Frage kommen.Privatpersonen dagegen haben zum Beispiel nur bei regelmäßigen wichtigen Arztbesuchen einen Anspruch, oder wenn aufgrund von Schichtdiensten der öffentliche Nahverkehr nicht genutzt werden kann.

Weitere Bedingung: Den Anträgen muss zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung beigelegt werden, aus der hervorgeht, dass das betroffene Fahrzeug nicht umweltfreundlich nachgerüstet werden kann, weil es keine passenden Systeme gibt.Die neuen Ausnahmegenehmigungen sind maximal bis 31. Dezember 2010 gültig.

Antragsformulare können im Internet heruntergeladen werden. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt sind Susanne Sindermann (Telefon 563 - 6724) oder Iris Bandke (Telefon 563 - 4327), Bürogebäude Am Clef 58, Zimmer 16, montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr. Die Bearbeitung der Verlängerungsanträge kann einige Tage dauern.

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