Umtausch von Geschenken: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer.

Umtausch von Geschenken: Tipps für einen reibungslosen Ablauf
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Das Smartphone tritt seinen multimedialen Dienst erst gar nicht an, das ersehnte Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale in Wuppertal gibt rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest Tipps.

Umtausch von Geschenken: Tipps für einen reibungslosen Ablauf
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Verbrauchertipp

Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefallt.

Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukaufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!

Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Frist von drei Jahren.

“ Weitere Informationen und Beratung gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Wuppertal an der Schlossbleiche 20. Telefon 693 758 01

verbraucherzentrale.nrw

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