Gericht Um die Ex-Freundin zu beeindrucken: Mit 50 Km/h in die Fußgängerzone

Um seine Ex-Freundin zu beeindrucken, raste ein 24-Jähriger mit einem Jaguar durch die Herzogstraße in Wuppertal. Jetzt wurde er verurteilt.

Gericht: Um die Ex-Freundin zu beeindrucken: Mit 50 Km/h in die Fußgängerzone
Foto: A. Fischer

Wuppertal. Am Ende kam Burhan C. glücklich davon. Lars Petersen, Richter am Amtsgericht, blieb mit dem Urteil unter der Forderung des Staatsanwalts, der auch der Verteidiger mit Einschränkungen zustimmte. Der hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert, eine Zahlung von 1000 Euro an die Verkehrswacht und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Der Richter beließ es am Ende bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro und einer Führerscheinsperre von 15 Monaten für vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung.

C. hat damit sicher Glück gehabt. Die Zeugen seiner Straftat hatten das wohl auch. Denn C. war am 15. Juni 2017 um 19.51 Uhr durch die Herzogstraße gefahren — mit 50 bis 80 Stundenkilometern und hat dabei beinahe auch Passanten angefahren. Zumindest zwei mussten tatsächlich wegspringen, andere konnten aber noch in Ruhe ausweichen.

Der Angeklagte entschuldigte sich zu Beginn des Prozesses. „Ich wollte niemanden verletzten oder gefährden“, versicherte er. Stattdessen habe er seine Ex-Freundin beeindrucken wollen. Er, der von Arbeitslosengeld II lebt, hatte dafür einen Jaguar angemietet und fuhr direkt durch die Fußgängerzone, wo seine Verflossene in einem Gastronomiebetrieb arbeitete. Sein Verteidiger fasste es so zusammen: „Er wollte auf dicke Hose machen“. Dass das „völliger Irrsinn“ war, sei seinem Mandanten jetzt klar.

Abgesehen von der Beurteilung des Motivs war die Beweisführung schnell erledigt. Das Gericht zeigte die Videos einer Überwachungskamera in der Herzogstraße und konnte so schnell klären, was passiert war. Die Straße war an diesem Donnerstag nicht besonders belebt. Die meisten der wenigen Passanten konnten dem Wagen schnell und mühelos ausweichen. Zwei allerdings haben regelrecht springen müssen. Da nutzte auch die Beteuerung von C. nichts, er habe immer rechtzeitig gebremst.

Auch wenn der Verteidiger schon danach die Beweislage eindeutig fand und sagte, er könnte auf Zeugen verzichten, begann Richter Petersen die Zeugenbefragung. Die endete aber schon nach der ersten Zeugin. Denn die 30 Jahre alte Erziehungshilfe war diejenige, die sich mit einem Bekannten per Sprung vor dem Wagen hat retten müssen. Für sie war die Lage sehr bedrohlich. Der Wagen sei „voll auf uns zugebrettert“. Hätte sie ihren Bekannten nicht weggezogen, wäre er von dem Wagen erwischt worden, sagte sie. Er habe sich angesichts des Anblicks nicht rühren können.

Sie und ihr Bekannter waren für den Richter der Grund für die Strafe. Mit denjenigen, die entspannt hätten weggehen können, hätte er aus verkehrsrechtlicher Perspektive leben können. „Mit denen, die springen müssen nicht.“

Der Anwalt entschuldigte sich erneut für seinen Mandanten bei der Zeugin, erklärte den Hintergrund, das Motiv des Mannes. So seien sie eben, „Männer“. Für die Frau war das nicht überzeugend. „Warum muss man dafür durch die Fußgängerzone fahren?“, fragte sie.

Sechs weitere Zeugen, die eine Stunde vor der Tür gewartet hatten, wurden dann nicht mehr gehört und entlassen.

Der Staatsanwalt attestierte dem Angeklagten im Abschlussplädoyer eine „besondere Rücksichtslosigkeit“, weil er für seine Imponierfahrt die Fußgängerzone gewählt hatte.

Der Richter räumte zwar ein, dass der Angeklagte Menschenleben gefährdet habe — und dass das auf dem Video schlimm aussehe. Aber er wollte die Tat einordnen in die vielen Trunkenheitsfahrten mit Verletzten, die das Gericht auch behandele. Da der Täter nicht vorbestraft sei, reichten eben die hohe Geldstrafe und der Führerscheinentzug, war er sich sicher.

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