U5 bis U9: Neue Regel für den Kinderarzt-Besuch

Das Landesinstitut für Gesundheit überprüft ab sofort, welche Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Säumige Eltern erhalten eine Erinnerung.

Wuppertal. Für die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt gilt ab 2009 eine neue Regelung: Zwar sind die Untersuchungen U 5 bis U9 nach wie vor nicht verpflichtend, aber jetzt müssen Ärzte melden, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Untersuchung geschickt haben.

Für jedes Kind zwischen sechs Monaten und 5,5 Jahren, das an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen hat, schickt der Arzt eine Bestätigung an eine zentrale Stelle beim Landesinstitut für Gesundheit. In der Bestätigung wird kein Untersuchungsergebnis mitgeteilt, sondern nur Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die Stelle vergleicht die Daten des Einwohnermeldeamtes mit den Meldungen der Ärzte und ermittelt so Kinder, die nicht an der Untersuchung teilgenommen haben und schickt eine Erinnerung an die Eltern.

Reagieren sie nicht auf das Schreiben, muss das Wuppertaler Jugendamt nachfassen und gegebenenfalls Hausbesuche durchführen, um Kindeswohlgefährdung auszuschließen. Die Kosten und die Verantwortung dafür liegen bei der Kommune.

Wuppertal rechnet ab März mit den ersten Daten. "Wir müssen für jeden Fall entscheiden, ob dahinter eine mögliche Kindeswohlgefährdung stehen könnte", erklärt Sozialdezernent Stefan Kühn. Pro Jahrgang rechnet er mit 3000 Kindern, geschätze fünf Prozent davon erscheinen nicht bei der Vorsorge. So könnten jedes Jahr mehrere Tausend Meldungen von Kindern, die nicht oder nicht rechtzeitig beim Arzt waren, bei der Stadt eintrudeln.
Für das Jugendamt bedeutete das einen großen zusätzlichen Aufwand. Kühn rechnet mit zwei bis drei zusätzlichen Stellen, die eingerichtet werden müssen. "Es ist richtig, die Eltern nachhaltig zu den Untersuchungen aufzufordern", sagt Kühn. Allerdings kritisiert er, dass wieder einmal zusätzliche Kosten und Aufgaben an die Kommunen vergeben würden.

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